12.01.2022
Auf dem Messengerdienst Telegram sind extremistische Beiträge bis hin zu Gewaltandrohungen und Mordaufrufe an der Tagesordnung.
„Bundesinnenministerin Nancy Faeser will im Kampf gegen Rechtsextremisten und Verschwörungsgläubige den Messengerdienst Telegram regulieren. Vor einer pauschalen Abschaltung müssten jedoch „alle anderen Optionen erfolglos gewesen sein“, so Faeser. Die Ministerin strebt eine europäische Lösung an, um Telegram zur Kooperation zu zwingen.“

13.01.2022
Beatrix von Storch beklagt sich auf X (damals noch Twitter):
„Unsere Meinungsfreiheit war noch nie so gefährdet wie jetzt: Die SPD-Innenministerin Faeser droht, die Internet-Plattform Telegram abschalten zu lassen. Die Regierenden haben immer weniger Hemmungen, gegen Andersdenkende vorzugehen.“

13.01.2022
Wir reagieren. Auf Facebook ausführlich, auf Twitter verkürzt !!!1!!!
„Liebe Beatrix von Storch wir haben da eine Idee.
Wie wäre es, wenn wir alle Telegram-Gruppen gründen, in denen wir zu Ihrer Ermordung aufrufen?
Sowas wie #DenStrickfürStorch oder #AfDanDieWand. Auch Vergewaltigungswünsche sind denkbar – ganz, wie es Ihnen beliebt. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
#GaulandErschießen, #BrandnerVierteilen, #TrixiTottreten, #ChrupallaVergasen, #WeidelHartFicken … haben wir irgendwas vergessen?
Vielleicht ginge Ihnen ja dann ein Lichtlein auf, dass es in dieser Debatte nicht um Anders„denkende“ geht. Wollen wir Wetten darauf abschließen, wie schnell Sie zur Sperrung von Telegram aufrufen würden?“
13.01.2022 – 22.11.2024
Nichts passiert.
Allen Beteiligten ist klar, dass unser Beitrag ein für uns typischer, satirisch-überzogener Beitrag ist, der Frau von Storch aufzeigt, um was für eine Art Beiträge es sich handelt, wegen welchen gegen Telegram vorgegangen werden soll.
22.11.2024
Julian Reichelt und NIUS veröffentlichen einen Artikel über uns.
In diesem Artikel werden wir und unser Beitrag als „Aufruf zum Mord“ geframed. Im Artikel tauchen unsere Namen vollständig ganze 21 Mal auf. Der Artikel ist aktuell nicht erreichbar.
23.01.2025
Neben unzähligen Drohmails und Beschimpfungen die wir seit Erscheinen des NIUS-Artikels erhalten, eröffnet das LKA Sachsen aufgrund „Aufruf zu Straftaten“ ein Strafverfahren gegen uns.





